Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Gemeinderatskolleginnen und –kollegen, sehr geehrte Damen und Herren!
Im Namen der Fraktion der Freien Wähler möchte ich mich zunächst bei dem Kämmerer Herrn Raquet, Herrn Zorn und den Sachbearbeitern der Gemeinde für die umfassende und transparente Darstellung des Haushaltsplan 2018 bedanken, insbesondere für die ehrliche Einschätzung der Finanzlage betreffend den Ergebnishaushalt auf Seite 17/18 des Haushaltsplans. Leider war das Fazit zum Finanzhaushalt auf S. 20 weniger deutlich wie im Jahr 2017, bei dem noch zu lesen war, dass die Investitionssummen der Folgejahre die Verschuldung der Gemeinde zunächst hochschnellen lassen. Doch hierzu später.
ERGEBNISHAUSHALT
Zu der Ertragsseite des Ergebnishaushalts: Die Erträge steigen gegenüber dem Vorjahr um 1,046 Mio € auf knapp über 28 Mio €.
Unter den Erträgen fallen die Steuereinnahmen, die Haupteinnahmequelle der Gemeinde. Die Steuereinnahmen werden im Haushaltsplan 2018 mit insgesamt 15.046.000 € angesetzt, das ist ein um 1.235.000,00 € höherer Ansatz als im Vorjahr. Dieser gegenüber dem Vorjahr deutlich höhere Ansatz beruht darauf, dass Kämmerer und Bürgermeister bei den Gewerbesteuern aufgrund der guten Konjunkturerwartung ½ Mio € mehr Einnahmen erwarten und dass der Anteil an der Einkommenssteuer mit über ½ Mio €, also um mehr als 7 % höher angesetzt werden kann. Allerdings wurde von unserem Bürgermeister soeben erklärt, dass die Gewerbesteuer im Jahr 2018 zum neuen Sorgenkind wird und der Ansatz bei der Gewerbesteuer im Plan mit 1 bis 1,3 Mio € zu hoch ist, was im Ergebnis zu einer entsprechenden Verschlechterung der Einnahmen um 1 bis 1,3 Mio € führen würde.
Keine Steigerung des Ansatzes gibt es bei der Grundsteuer, nachdem eine Erhöhung der Grundsteuern auch für 2018 nicht geplant ist. Brühl liegt mit seinen Grundsteuern nach wie vor deutlich unter dem Durchschnitt im Vergleich zu anderen Kreisgemeinden. Wie ich schon im letzten Jahr ausgeführt habe, wird eine Erhöhung der Grundsteuern angesichts der künftigen Haushaltsentwicklungen, die von den hohen Investitionskosten für den Sportpark Süd Teil 2 geprägt sind, kommen müssen. Zwar wird das Thema Erhöhung der Grundsteuer noch immer ausgesessen, aber nicht mehr lange. Da bin ich mir sicher, und wie wir soeben gehört haben, auch der Bürgermeister.
Deutlich höher zu 2017 ist der Anstieg der zweiten Haupteinnahmequelle, der Schlüsselzuweisungen und Investitionspauschale vom Land um 760.000 € auf insgesamt 7.327.000 €. Erfreulich auch die fällig werdende Zuweisung vom Bund in Höhe von 156.000 € für das Jahnschul-Gebäude. Die Zuweisungen vom Land für die Kinderbetreuung sind unverändert mit 1,3 Mio. € angesetzt, was angesichts der gewaltig steigenden Kosten der Kinderbetreuungseinrichtungen nicht nachzuvollziehen ist. Allerdings hat die Gemeinde hierauf keinen Einfluss. Solange das Land den Topf der Bezuschussung nicht weiter füllt, wird die Kommune auch keinen höheren Zuschuss erhalten. Doch warten wir die Koalitionsverhandlungen der CDU, CSU und SPD ab. Nachdem in den Ergebnissen der Sondierungsgespräche die finanziell Unterstützung der Länder und Kommunen bei dem Ausbau des Angebots und der Steigerung der Qualität von Kinderbetreuungseinrichtungen in Aussicht gestellt wird, können wir dann doch mal endlich höhere Zuschüsse erwarten, fragt sich nur wann, wohl nicht mehr in diesem Jahr 2018.
Geringeres Ausmaß nehmen die Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Entgelten mit 2,8 Mio € und die Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten mit 1,7 Mio € ein. Hervorzuheben sind hier die Erträge der Gemeindewohnhäuser mit einem deutlichen Anstieg von über 100.000 €, das sind beachtliche 64 %, und die Mieteinnahmen aus den Gemeindewohnhäusern mit einem Anstieg von 88.000 € auf 0,8 Mio €, immerhin 11 %. Weitere Steigerungen der Einnahmen beruhen u.a. auf den vom Gemeinderat beschlossenen Anpassungen der Gebühren, z.B. für das Freibad und Hallenbad. Dem stehen jedoch sinkende Einnahmen u.a. aus dem Friedhofsbetrieb gegenüber. Keine Steigerungen gab es bei den Gebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen – hier wurde ja ein Brühler Modell eingeführt, das zu einer sozial gerechteren Belastungen der Eltern mit den Gebühren führen sollte, aber nicht zu einer höheren Einnahmequelle der Gemeinde. Damit lagen wir im Trend, wie die Sondierungsgespräche zur GroKo gezeigt haben. So wollen CDU, CSU und SPD eine Entlastung der Eltern bei den Gebühren bis hin zur Gebührenfreiheit. Zurück zu unserem Haushaltsplan 2018:
Bei den Aufwendungen wird im Haushaltsplan von einem Anstieg um 1,717 Mio € auf über 32 Mio € im Ergebnis ausgegangen. Nachdem 2017 die 30 Mio-Grenze bei den Ausgaben geknackt wurde, steigen die Ausgaben weiter. Wie letztes Jahr darf ich feststellen: Die ordentlichen Erträge liegen unter dieser Grenze und decken wie im letzten Jahr wieder nicht die ordentlichen Aufwendungen. Glücklicherweise ist die Differenz nicht so hoch wie 2017: so hat der Plan statt, 2,4 Mio € Differenz zwischen Erträgen und Aufwendungen „nur“ 1,9 Mio € Differenz.
Den größten Posten bei den Aufwendungen nehmen wie jedes Jahr die Transfer-leistungen mit knapp 15 Mio. € ein. Weiterhin steigend sind die Kosten für die Kindergärten. Letztes Jahr stiegen die Kosten um über ½ Mio €, dieses Jahr um wiederum 400.000 €. Von 2,2 Mio € im Jahr 2016, über 2,8 Mio € auf 3,2 Mio €. Also innerhalb von 2 Jahren um etwa 1 Mio € gestiegen! Wir werden mit weiteren erheblichen Kostensteigerungen mittelfristig rechnen müssen, seitdem es einen Betreuungsanspruch auch für die Kinder unter 3 Jahren gibt. Leider haben wir gerade im vergangenen Jahr feststellen müssen, dass in unserer Gemeinde noch einige Plätze in Kinderbetreuungseinrichtungen fehlen. Wie die vergangenen beiden Jahren kann ich hierzu nur wiederholen: Wir Freien Wähler sehen uns in der Pflicht, allen Familien eine Kinderbetreuung anzubieten und vor allem finanziell zu ermöglichen, auch wenn das im Ergebnis zu deutlichen Mehrausgaben für die Gemeinde führt. Der stetige Ausbau der Betreuungsplätze hat für uns größte Priorität. Im Hinblick auf die künftig angespannte Finanzlage appelliere ich jedoch nochmals an die Gemeindeverwaltung und Kindergartenleitungen: Es sollten wirklich erst offene Kapazitäten in den bestehenden Betreuungseinrichtungen ausgeschöpft sein, bevor neue Kindergarteneinrichtungen geschaffen werden. Und bitte keine kostspieligen Schnellschüsse, die wir später bereuen könnten. Ich rede von einem eventuellen Ausbau und Umbau der Schillerschule. Die Ansprüche auf einen Kindergartenplatz sind zwar ernst zu nehmen, aber sie richten sich erst einmal gegen den Rhein-Neckar-Kreis und führen nicht dazu, dass wir von heute auf morgen mit fertigen Einrichtungen aufwarten müssen.
Mit großer Besorgnis sehen wir den weiteren Anstieg der Personalkosten, dem zweitgrößten Aufwendungsposten, um über ½ Mio € auf 7,7 Mio €. Aber auch die Aufwendungen für Ruhestandsbeamte sind weiter gestiegen (hier sind falsche Jahreszahlen, S. 14). Für die Kinderbetreuungseinrichtungen brauchen wir natürlich weiteres Personal. Mit den wachsenden Aufgaben im Rathaus bedarf es auch dort weiteres Personal. Dachten wir noch letztes Jahr, dass der jährliche Anstieg der Personalkosten gestoppt werden kann, fragen wir uns, wie das weitergehen soll. Das fragen wir uns ganz besonders deshalb, weil offensichtlich besondere Fachkräfte von anderen größeren Kommunen gesucht werden und uns abgeworben werden könnten. Doch sollten wir vermeiden, übertarifliche Zahlung zu erbringen, um Fachkräfte zu halten.
Im Fazit zum Ergebnishaushalt sind klare Sätze wie im Plan 2017 nicht zu lesen. Doch wird immerhin im Plan 2018 auf Seite 17 eingeräumt, dass die Gemeine Brühl „auch im Jahr 2018 keinen Zahlungsmittelüberschuss erwirtschaftet“ und „der Ausgleich des Ergebnishaushalts nicht gelingt“. Im gleichen Satz verweisen Bürgermeister und Kämmerer auf S. 24 des Plans. Dort sei erkennbar, dass in den Jahren 2019 bis 2021 wohl ein Überschuss erwirtschaftet werden würde – Ich befürchte, das ist Augenwischerei, zwar mögen die Einkommenssteuern aufgrund des Bevölkerungszuwachses durch die Neubaugebiete steigen, doch haben wir dann natürlich auch steigende Ausgaben für den Bau von Kinderbetreuungseinrichtungen, sonstigen Gemeindeeinrichtungen und die Schaffung von Infrastrukturmaßnahmen, die nicht zu unterschätzen sind und in der groben Übersicht auf S. 24 nicht erkennbar sind. Dieser Verweis auf S. 24 / 25 des Plans ist wohl der Versuch, von dem Eingeständnis der Verwaltung, dass der Ergebnishaushalt nicht den neuen gesetzlichen Vorgaben nach dem neuen kommunalen Haushaltsrecht entspricht, abzulenken. Bis 2020 wird die Gesetzmäßigkeit noch nach den alten Regelungen beurteilt, weshalb der Haushalt auch 2018 gesetzmäßig sein wird, doch was kommt ab 2020?
Wie ich seit Jahren anmahne, sind bei der großen Investition des Sportpark Süd Teil 2 die künftigen Folgekosten noch nicht beinhaltet. So ehrlich sind Bürgermeister und Kämmerer, wenn sie auf S. 17 des Haushaltsplan einräumen, dass die bei den aktuellen und kommenden Investitionen entstehenden Folgekosten in den Planzahlungen der Aufwendungen noch nicht beinhaltet sind. Sie räumen ebenso ein, dass die Folgekosten derzeit auch noch nicht verlässlich geplant bzw. geschätzt werden können. Wir alle wissen, dass es sich bei den Folgekosten um Ausgaben handelt, denen keine Einnahmen gegenüber stehen. Die Folgekosten werden also garantiert zu einem weiteren Defizit führen, dass nur schwer auszugleichen sein wird.
Die Worte auf S. 18 des Haushaltsplans, die wortwörtlich schon im Haushaltsplan für 2017 enthalten waren, sprechen für sich. Ich zitiere: „Im Hinblick auf die mittelfristigen Finanzplanung, die mit vielen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten verbunden ist, werden Gemeinderat und Verwaltung sehr auf die dauerhafte Erfüllung der Aufgaben zu achten haben.“
Wir Freie Wähler werden diese Mahnung bei allen künftigen Investitionsmaßnahmen mit Sicherheit beherzigen.
FINANZHAUSHALT
Der Gesamtfinanzhaushalt, der die Beurteilung der Finanzlage der Gemeinde ermöglicht, beginnt bei den Auszahlungen mit einem Zahlungsmittelbedarf für den Ergebnishaushalt, also mit einem Fehlbetrag in Höhe von nur noch 125.800 €, das sind immerhin 677.000 € weniger als im Jahr 2017.
Ein weiterer kleiner Lichtblick sind die liquiden Mittel, die entgegen des Plans 2017 zu Beginn des Jahres zum Glück höher angesetzt werden als im Plan 2017 angenommen, nämlich mit 9 Mio. €. Die liquiden Mittel werden im Jahr 2018 jedoch um knapp 6 Mio € auf 3,2 Mio € sinken, und sich bereits 2019 auf nur noch 526.840 €, das ist die gesetzlich durch § 22 GemHVO vorgeschriebene Mindestliquidität, einpendeln. Wir Freie Wähler hoffen, dass alle Entscheidungsträger, Gemeinderäte und Verwaltung, zukünftig doppelt kritisch prüfen, ob Investitionen und Ausgaben notwendig sind, damit wir in den Folgejahren wenigstens die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität halten können. Das wird das Ziel in den nächsten Jahren sein müssen, hoffentlich schaffen wir das!
Während im Haushaltsjahr 2017 die Investitionssummen noch auf 800.000 € gedeckelt waren, sind sie im Jahr 2018 wie Bürgermeister und Kämmerer feststellen „ambitioniert“. Letztes Jahr sprachen beide noch vom „Hochschnellen“ der Verschuldung in den Folgejahren. Dieses Jahr wird im Haushaltsplan erklärt, dass die Finanzierung des größten Vorhabens mit einem Volumen von ca. 7,87 Mio € gelingen wird, zunächst mit dem Verbrauch der Geldanlagen und anschließend bzw. parallel dazu mit Aufnahme von Krediten. Die Tilgung der Kredite erfolge dann ab 2021 mit den Verkaufserlösen bzw. Erbbauzinseinnahmen aus der Veräußerung des heutigen Sportgeländes Am Schrankenbuckel.
Kritische Anmerkung zu dem angegebenen Volumen von 7,87 Mio €: Dieser Betrag ist im stetigen Wandel, Tendenz steigend. Zuletzt sprach der Bürgermeister in der Neujahrsrede von über 8 Mio €. Auch werden immer wieder die kompletten Kosten des Sportpark-Süd unter den Teppich gekehrt: die Kosten für den Erwerb der Grundstücksflächen, die Sporthalle Süd und den Umbau der TV-Gaststätte. Diese Kosten haben bereits zu einem Anstieg der kommunalen Schulden geführt. Das ganze Projekt Sportpark Süd zusammengerechnet liegen wir schlussendlich doch bei über 12 Mio € Investitionsvolumen.
Tatsache ist, dass die Schulden stetig weiter anwachsen. Ich verweise auf S. 424 des Plans, wonach der Anwachs der Schulden bis zum Jahresende auf 8.056.000 € geschätzt wird. Zum Glück konnten einzelne Investitionspläne im vergangenen Jahr 2017 nicht verwirklicht werden, weshalb statt der dort angenommenen 7,66 Mio € Schulden nur 6,66 Mio € Schulden als Endstand für 2017 bzw. Beginn für 2018 festzustellen sind. Das ist eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 13.975 Einwohnern von 576,48 €, ein Anwachs von glücklicherweise nur ca. 27 € pro Kopf. Doch wird nach wie vor mit einem stetigen starken Zuwachs der Schulden bis 2020 auf über 15,6 Mio € gerechnet! Dieser Schuldenstand korreliert im Übrigen auch mit dem von mir angegebenen gesamten Investitionsvolumen von über 12 Mio € für das Gesamtprojekt Sportpark Süd. Es kommt damit eine Pro-Kopf-Verschuldung bei 14.200 Einwohnern von fast das Doppelte, nämlich von 1.098 € auf Brühl zu! Wir waren mal schuldenfrei…..
Die ersten Einnahmen aus den Verkäufen des derzeitigen Sportgeländes des FV Brühl Am Schrankenbuckel sind erst ab 2021 realisierbar. Ob die Gemeinde mit den Verkaufserlösen dann wirklich den hohen Schuldenstand wird abtragen können, steht noch in den Sternen. Sollte das geschafft sein, wird es eine ebenso schwierige Aufgabe sein, die hohen Folgekosten, insbesondere die Unterhaltungskosten der neuen Sportanlagen, die im Volumen immer noch nicht einschätzbar sind, zu tragen.
Wir Freie Wähler fragen uns noch immer: Werden die hohen Folgekosten dazu führen, dass wir dann die hohen Standards in unseren Kindergärten, Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen nicht mehr halten können? Übernimmt sich die Gemeinde Brühl nicht mit dem Projekt „Sportpark Süd“? Selbst unser Bürgermeister räumte vorhin ein, dass die Finanzlage schwieriger wird. Die grundlegenden Entscheidungen wurden vor vielen Jahren getroffen. Die große Mehrheit der Gemeinderäte hält an ihnen fest. Ich hoffe, dass sich der Optimismus dieser Gemeinderäte und vor allem unseres Bürgermeisters, dass die Schulden über die Verkaufserlöse getilgt und die Folgekosten über irgendwelche Einnahmen ausgeglichen werden können, bewahrheiten wird. Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube…..
Wir, die Freien Wähler, werden wie bisher kritisch Investitionspläne auf ihre Finanzierbarkeit prüfen, auch wenn sie zur Erhaltung und Verbesserung unserer aller Lebensqualität dienen und notwendig erscheinen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, dafür zu sorgen, dass die finanzielle Lage der Gemeinde Brühl nicht mit Prestigeobjekten ins Wanken kommt.
Wir werden dem Haushaltsplan 2018 zustimmen, unter der Prämisse, dass die Finanzierung des Sportpark Süd Teil 2 aus den Verkaufserlösen und Erbbauzinseinnahmen, wie von der Verwaltung im Haushaltsplan versprochen, gesichert ist.